Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Unternehmer (B2B)
Stefan Stöger – stoeger.film
Stand: 21.04.2025
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Geschäftsverträge (Dienstleistungen, Werkverträge, Lizenzen etc.), die Stefan Stöger („Videograf“) mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB („Auftraggeber“) abschließt. Sie werden mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber wirksam, sofern diesem zuvor die Möglichkeit zur Kenntnisnahme gegeben wurde (z.B. durch Verweis im Angebot oder Bereitstellung auf der Website).
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Videograf ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch, wenn der Videograf in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
2. Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte
2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an den vom Videografen erstellten Medien (Videos, Rohmaterial, Konzepte etc.) gemäß UrhG stehen dem Videografen zu.
2.2. Der Umfang der dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsbewilligung ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung (Angebot oder Vertrag). Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erhält der Auftraggeber eine einfache (nicht-exklusive), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsbewilligung für den vereinbarten Zweck und Umfang.
2.3. Soweit im Angebot oder Vertrag nicht ausdrücklich widersprochen, ist der Videograf berechtigt, die erstellten Medien (oder Ausschnitte daraus) unentgeltlich für Eigenwerbung und als Referenz zu nutzen. Dabei werden berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers berücksichtigt.
2.4. Eine Weiterveräußerung oder Unterlizenzierung der Medien oder des Rohmaterials durch den Auftraggeber ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Videografen nicht gestattet.
2.5. Bearbeitungen, Änderungen oder Umgestaltungen der erstellten Medien durch den Auftraggeber oder Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Videografen. Ausgenommen hiervon sind notwendige Änderungen, die den ursprünglichen Werkcharakter nicht wesentlich verändern.
2.6. Die Einräumung der Nutzungsbewilligung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars.
3. Archivierung und Bereitstellung
3.1. Der Videograf archiviert das Rohmaterial ohne Verpflichtung für einen Monat nach Abschluss des Auftrags (z.B. Lieferung der finalen Medien). Eine längere Archivierung erfolgt nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung gegen Entgelt. Für Datenverlust oder Beschädigung nach Abschluss haftet der Videograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3.2. Die Bereitstellung der Medien erfolgt nach Vereinbarung (z.B. per Download-Link, USB-Stick, Festplatte). Der Videograf garantiert die Funktionsfähigkeit der Datenträger oder Abrufbarkeit zum Zeitpunkt der Bereitstellung. Für Schäden, Inkompatibilität oder Datenverlust nach Übergabe übernimmt der Videograf keine Haftung, sofern handelsübliche Formate und Datenträger verwendet wurden. Der Auftraggeber ist für Prüfung und Sicherung der Daten nach Erhalt verantwortlich.
4. Rechte und Ansprüche Dritter
4.1. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Rechte verfügt. Dies betrifft insbesondere Rechte an abgebildeten Gegenständen (Kunstwerke, Muster, Marken) sowie Einwilligungen abgebildeter Personen (Models, Mitarbeiter, Darsteller) gemäß UrhG und DSGVO, sofern nicht nachweislich vom Videografen eingeholt.
4.2. Der Auftraggeber stellt den Videografen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten. Der Videograf informiert den Auftraggeber unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche.
5. Verlust und Beschädigung beigestellter Sachen
5.1. Für Verlust oder Beschädigung von vom Auftraggeber bereitgestellten Gegenständen haftet der Videograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.2. Für sonstige Schäden gelten die Haftungsregelungen gemäß Punkt 6.
6. Leistung, Gewährleistung und Haftung
6.1. Der Videograf verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung des Auftrags. Zur Erfüllung kann er sachkundige Dritte (Subunternehmer) heranziehen.
6.2. Künstlerische oder gestalterische Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie im Rahmen der künstlerischen Gestaltungsfreiheit erfolgen und nicht erheblich von vereinbarten Konzepten abweichen.
6.3. Der Videograf haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur
a) für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt ist.
6.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei übernommener Garantie.
6.5. Der Auftraggeber trägt das Risiko für Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Videografen (z.B. Wetter, fehlende Produkte, Nichterscheinen von Beteiligten, höhere Gewalt).
6.6. Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.
6.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind binnen 8 Tagen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
6.8. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab Lieferung.
6.9. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Videograf wählt die Art der Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen, Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit kann der Auftraggeber Preisminderung oder Rücktritt verlangen. Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen gem. Punkt 6.3.
7. Werklohn / Honorar
7.1. Fehlt eine schriftliche Vereinbarung, gilt das Honorar laut Preisliste bzw. marktüblich.
7.2. Das Honorar deckt nur die im Angebot aufgeführten Leistungen ab. Material- und Nebenkosten sowie durch Änderungswünsche entstehende Mehrkosten werden gesondert verrechnet.
7.3. Zusatzleistungen außerhalb des vertraglich Vereinbarten (weitere Schnittversionen, zusätzliche Grafikleistungen etc.) werden nach Aufwand gemäß gültiger Stundensätze berechnet.
7.4. Das Honorar ist auch für Entwurfs-, Layout- oder Präsentationaufnahmen sowie bei Nichtverwertung oder Entscheidung Dritter fällig.
7.5. Stornierung:
Bis 4 Wochen vor Produktionsbeginn: 25 % des Honorars
Bis 2 Wochen vor Produktionsbeginn: 50 % des Honorars
Bis 1 Woche vor Produktionsbeginn: 75 % des Honorars
Bei späterer Stornierung oder Abbruch nach Produktionsbeginn: 100 % des Honorars
Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.
7.6. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
8. Lizenzhonorar
8.1. Das vereinbarte Honorar beinhaltet auch das Entgelt für die eingeräumte Nutzungsbewilligung (sofern nicht anders festgelegt).
8.2. Jede darüber hinausgehende Nutzung erfordert eine neue Vereinbarung und ein gesondertes Lizenzhonorar.
9. Zahlung
9.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % des voraussichtlichen Honorars fällig. Der Restbetrag ist nach Abnahme binnen 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.
9.2. Bei Aufträgen mit mehreren Teilleistungen kann der Videograf für jede Teilleistung eine Rechnung stellen.
9.3. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gem. § 456 UGB sowie Mahnspesen (4% des Nettopreises) und gegebenenfalls Anwaltskosten.
9.4. Gelieferte Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Videografen. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung über.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Erfüllungsort ist der Betriebssitz des Videografen.
10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Betriebssitz des Videografen.
10.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
10.4. Schad- und Klagsloshaltungen umfassen auch angemessene Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
10.5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
E-Mail: office@stoeger.film
Tel: +43 680 219 64 30